Allgemeine Veranstaltungsbestimmungen zum 15O-jährigen Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Etsdorf e.V. vom
13.06. bis zum 16.06.2025.
Nachfolgende Bestimmungen werden mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (Parkplätze etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt:
1. Die Festveranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen für den Fall unangemessener Umstände vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
2. Soweit rechtlich zulässig erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie das Parken mit privaten Fahrzeugen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Anordnungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragten, des Ordnungsdienstes, der Polizei und Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ohne Weiteres ein Verweis vom Veranstaltungsgelände unter dem Vorbehalt von Schadenersatzforderungen.
3. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Sicherheitsdienst ist berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen. Im Übrigen wird auf den gesonderten Aushang mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz verwiesen. Der Konsum von Cannabis auf dem Festgelände ist verboten.
4. Insbesondere während Kirchenzug, Festgottesdienst und Festzug wird diszipliniertes und dem Veranstaltungscharakter angemessenes Verhalten jedes Teilnehmers vorausgesetzt. Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und -symbolen wie Vereinstaferln, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien stellt auf dem Veranstaltungsgelände kein Brauchtum dar und ist dementsprechend zu unterlassen.
5. Jede am Festzug teilnehmende Gruppe hat sich im Festbüro anzumelden, dort werden die Unterlagen für die Tischreservierungen, Getränkevorbestellungen, Festzugaufstellungen usw. ausgebeben. Weiterhin erklärt sich jede am Festzug teilnehmende Gruppe mit ihrer Teilnahme dazu bereit, Festabzeichen in der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder sowie eine Festschrift zu erwerben. An den restlichen Tagen werden ankommende Vereine ebenfalls gebeten sich im Festbūro zu melden.
6. Gewerbliche Werbung, z. B. das Verteilen von Handzetteln oder das Aufhängen von Plakaten und Bannern ist im Vorfeld bzw. im Festbüro genehmigen zu lassen. Politische Werbung ist grundsätzlich untersagt.
7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie von Waffen jeglicher Art ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Fest. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist in Absprache mit dem Veranstalter befugt, bei Besuchern/Teilnehmern Taschenkontrollen sowie in Verdachtsfällen eine Leibesvisitation vorzunehmen.
8. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und/oder Schadenersatzforderungen gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine vor. Entstandene Sachschäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Verbringen von Gegenständen (z.B. Maßkrügen, Geschirr, Besteck etc.) für welche Pfand oder auch kein Pfand entrichtet wurde, vom Veranstaltungsgelände weg ist untersagt und wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht.
9. Alle am Festzug teilnehmenden Fahrzeuge müssen ohne Ausnahme gem. STVZO ordnungsgemäß zugelassen und vorab bei Festleitung gemeldet und genehmigt werden. Genehmigte Fahrzeuge müssen vom jeweiligen teilnehmenden Verein selbst versichert sein. Entsprechende Nachweise sind der Festleitung vorzulegen. Pferde oder sonstige Tiere sind beim Kirchen- und Festzug nicht gestattet. Für die Fahrer von Fahrzeugen, die am Festzug teilnehmen, gilt die 0,0 Promille Grenze. Die Fahrer dürfen auch nicht unter dem Einfluss anderer psychoaktiver / berauschender Substanzen stehen.
10. Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Musikdarbietungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr möglicher Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Das Parken erfolgt (soweit rechtlich zulässig) auf den dafür ausgeschilderten Parkplätzen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle geparkter Fahrzeuge. Parkverbote sind einzuhalten. Den Anordnungen der Parkplatzeinweiser ist Folge zu leisen.
11. Sofern nicht ausdrücklich unverzüglich dem Veranstalter gegenüber von ihm widersprochen wird, willigt mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung jeder Besucher/Teilnehmer in die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z.B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder hierüber verlinkter Seiten. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung. Aus dem Widerspruch gegen die vorstehend geregelte Einwilligung entstehen keine Nachteile.
12. Mit dem Veranstaltungsende werden die Festbesucher gebeten, das Festgelände zu verlassen und die Anwohner nicht in ihrer Nachtruhe zu stören.
Der Veranstalter:
Freiwillige Feuerwehr Etsdorf e. V.